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Willkür der mündlichen Prüfung
Greg1234
Junior Member
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Beiträge: 38
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2023
#14
30.09.2024, 12:11
(25.09.2024, 11:25)NewNRW24 schrieb:  Finde es ist nicht nur ein Problem der mündlichen Prüfung. 

Siehe Klausuren,,Studie" in Bayern an der LMU. Dieselben Klausuren haben eine Notendifferenz von 6,47 Punkten 
(https://www.lto.de/karriere/im-job/stori...men-examen).

Meiner Meinung nach, gibt es ein paar wenige Überflieger, die über der Willkür stehen. Der Rest ist dem ausgesetzt. 
Egal ob in der schriftlichen Prüfung oder in der mündlichen Prüfung.

Überall spielt Glück und Pech mit rein.
Finde es spannend, dass diese Studie immer wieder hervorgekramt und als Beweis für die absolute Willkür dargestellt wird. Hierzu vielleicht ein paar Gedanken:
  1. Hier wurden Drittsemester-Klausuren von Unikorrektoren betrachtet. Im Examen gibt es immer Zweitkorrektoren (welche selbst bei Nicht-Blindkorrekturen krasse Ausreißer tendenziell korrigieren dürften). Außerdem sind Professoren und Richter vermutlich tendenziell besser im Korrigieren als Unikorrektoren. Das heißt, die Abweichung im Examen dürfte tendenziell weniger groß sein.
  2. Hier haben immer sechzehn Leute eine Klausur korrigiert. Die Abweichung von 6,47 Punkten ist zwar nach wie vor groß, aber das sind schon auch sehr viele Korrektoren.
  3. Man schreibt ja in NRW zumindest sechs Klausuren. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sechsmal auf den am schlechtesten bewertenden der sechzehn Korrektoren der Studie trifft, dürfte doch äußerst gering sein.
Mit anderen Worten: Die Zahl 6,47 klingt zwar erstmal krass, aber wenn man sich das mal genauer anschaut, kommt man darauf, dass, würde man einen kompletten Examensdurchgang von Leuten zweimal das gesamte Korrektursystem durchlaufen lassen, die Abweichung bedeutend kleiner sein dürfte. Ich denke, der Durchschnitt dürfte eher im Bereich von einem Punkt und nicht sechs Punkten liegen. Die Abweichungen mitteln sich dann am Ende des Tages doch im absoluten Regelfall heraus.
Ich denke, dass es auch bei der mündlichen Prüfung erhebliche Abweichungen geben dürfte, je nachdem, welche Prüfer man hat. Das wäre, denke ich, genau wie bei den schriftlichen Prüfungen kein Problem, wenn die mündliche Prüfung nicht so viel zählen würde. Denn dann würde sich das auch wieder herausmitteln. Zählt aber diese einzelne Prüfungsleistung, wie in NRW, 40 %, ist das ein Problem. Dass dies als ungerecht empfunden wird, zeigt sich auch daran, dass die Prüfer versuchen, dem entgegenzuwirken, indem sie die Mündliche Prüfung vornotenorientiert bewerten. Daher denke ich, das Problem ist nicht die mündliche Prüfung selbst, sondern ihre Gewichtung. Würde diese einfach 10 % oder von mir aus maximal 15 % zählen, wäre das alles weitgehend in Ordnung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2024, 16:54 von Greg1234.)
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