26.09.2024, 18:41
(26.09.2024, 18:18)Homer S. schrieb:(26.09.2024, 17:34)Newcomer123 schrieb: Letzteres wäre zutreffend. Es wäre meine erste Stelle, daher dachte ich, dass Trennungsgeld nicht geht, da ich dachte, dass man hierfür versetzt werden muss….
Danke für die Ausführungen :)
Genau. Der Dienstherr bezahlt grds. Reisekosten zu Dienstorten die nicht gleichzeitig deine erste Tätigkeitsstätte sind. Wenn du jetzt an dem entfernten Gericht anfängst wird dies mit Einstellung deine erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten gibt's nicht.
Falls du umziehst gibt es ggf. was vom Arbeitsamt dazu, da bin ich aber nicht im Thema.
PS: In NRW gibt es auch keine Reisekosten bezahlt wenn man gegen den Willen versetzt wird. Hier wird ein Zuschuss zum Umzug gewährt und wenn man nicht umzieht hat man halt Pech. Es gibt nur für die Zeit der ggf. vorangehenden Abordnung Reisekosten.
Weil Reisekosten wie von dir zutreffend beschrieben eben für die Kosten zur Anreise und ggf. Aufenthalt zu einem von deinem grundsätzlichen Dienstort / erster Tätigkeitsstätte sind. Die gegen deinen Willen erfolgte Versetzung stellt ja eine dauerhafte Veränderung deines Dienstortes selbst dar, dafür gibt es dann grundsätzlich den Umzugkostenzuschuss (siehe dazu BUKG) und falls das nicht geht / bis zu dem Zeitpunkt Trennungsgeld und/oder Übernahme doppelter Haushaltsführung, sofern vorübergehende Abordnung oder ähnliches - im Zweifel mit dem Dienstherrn zu klären.
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Reisekosten - von Newcomer123 - 26.09.2024, 16:28
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 16:51
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RE: Reisekosten - von Homer S. - 26.09.2024, 18:18
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