26.09.2024, 18:18
(26.09.2024, 17:34)Newcomer123 schrieb: Letzteres wäre zutreffend. Es wäre meine erste Stelle, daher dachte ich, dass Trennungsgeld nicht geht, da ich dachte, dass man hierfür versetzt werden muss….
Danke für die Ausführungen :)
Genau. Der Dienstherr bezahlt grds. Reisekosten zu Dienstorten die nicht gleichzeitig deine erste Tätigkeitsstätte sind. Wenn du jetzt an dem entfernten Gericht anfängst wird dies mit Einstellung deine erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten gibt's nicht.
Falls du umziehst gibt es ggf. was vom Arbeitsamt dazu, da bin ich aber nicht im Thema.
PS: In NRW gibt es auch keine Reisekosten bezahlt wenn man gegen den Willen versetzt wird. Hier wird ein Zuschuss zum Umzug gewährt und wenn man nicht umzieht hat man halt Pech. Es gibt nur für die Zeit der ggf. vorangehenden Abordnung Reisekosten.
Nachrichten in diesem Thema
Reisekosten - von Newcomer123 - 26.09.2024, 16:28
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 16:51
RE: Reisekosten - von Newcomer123 - 26.09.2024, 17:34
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 18:10
RE: Reisekosten - von Homer S. - 26.09.2024, 18:18
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 18:41