26.09.2024, 16:51
Reisekostenvergütung sehe ich da nur, wenn das jetzt eine einmalige Sache wäre, so z.B. als Staatsanwalt der ggf. auch mal zu entfernteren Amtsgerichten zu fahren hat und sich die Kosten dazu dann nach den entsprechend Vorschriften in der Regel anteilig erstatten lassen kann.
Aus der Formulierung neuer Arbeitsstätte nehme ich mal an, eine Versetzung in der Proberichterzeit? Dann wäre Trennungsgeld bzw. Umzugskostenübernahme zu prüfen; das sollte dir aber auch sonst dein Besoldungsamt in der entsprechenden Abteilung mitteilen können, in der Regel findet sich auf deren Seite Informationen dazu und auch wer/wo dafür zuständig ist, dann könntest du dort ggf. nachfragen zu den Voraussetzungen bzw. dich informieren.
Bei einer freiwilligen/beantragten Versetzung besteht natürlich ohnehin kein Erstattungsanspruch, da das ja selbst gewollt war. Sofern du als Richter verplant bist, kommt eine gegen deinen Willen vorgenommene Versetzung nämlich nicht in Betracht. Inwiefern/Ob das als StA entsprechend gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt.
Sofern gemeint ist, dass du gerade neu beginnst in der Justiz und deine erste dir zugeteilte Dienstelle/Dienstort sich 70km von deinem Wohnort entfernt ist, gelten die oben genannten Ausführungen zu Trennungsgeld und Umzugskosten entsprechend.
Aus der Formulierung neuer Arbeitsstätte nehme ich mal an, eine Versetzung in der Proberichterzeit? Dann wäre Trennungsgeld bzw. Umzugskostenübernahme zu prüfen; das sollte dir aber auch sonst dein Besoldungsamt in der entsprechenden Abteilung mitteilen können, in der Regel findet sich auf deren Seite Informationen dazu und auch wer/wo dafür zuständig ist, dann könntest du dort ggf. nachfragen zu den Voraussetzungen bzw. dich informieren.
Bei einer freiwilligen/beantragten Versetzung besteht natürlich ohnehin kein Erstattungsanspruch, da das ja selbst gewollt war. Sofern du als Richter verplant bist, kommt eine gegen deinen Willen vorgenommene Versetzung nämlich nicht in Betracht. Inwiefern/Ob das als StA entsprechend gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt.
Sofern gemeint ist, dass du gerade neu beginnst in der Justiz und deine erste dir zugeteilte Dienstelle/Dienstort sich 70km von deinem Wohnort entfernt ist, gelten die oben genannten Ausführungen zu Trennungsgeld und Umzugskosten entsprechend.
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Reisekosten - von Newcomer123 - 26.09.2024, 16:28
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 16:51
RE: Reisekosten - von Newcomer123 - 26.09.2024, 17:34
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 18:10
RE: Reisekosten - von Homer S. - 26.09.2024, 18:18
RE: Reisekosten - von RefNdsOL - 26.09.2024, 18:41