• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Abordnungen in der Praxis
Antworten

 
Abordnungen in der Praxis
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 567
Themen: 20
Registriert seit: May 2024
#2
25.08.2024, 19:14
Zum Thema umkämpft/Chancen hängt sehr stark davon ab, welche Abordnung angestrebt wird.

BGH/BVerfG haben regelmäßig keine Schwierigkeiten mit Interessenten. Beide wollen grundsätzlich die besten Kandidaten haben, insbesondere das BVerfG: sofern bereits vorheriger Kontakt zu einem Senatsmitglied aus Station oder Netzwerk besteht, kann das natürlich die Chancen deutlich verbessern. Eine frühe erfolgreiche Abordnung an BGH/BVerfG kann den Grundstein für eine - sonst eher untypische - Justizkarriere hinlegen und eine erheblich frühere Erprobungsabordnung ermöglichen, die sonst regelmäßig erst nach 5-10 (tendenziell eher Richtung 10) Jahren nach Diensteintritt ermöglicht wird - freilich landes-, kapazitäts- und senioritätsabhängig. "Bester Kandidat" heißt im Übrigen hier neben guten Examina (mehr oder weniger ist je nach Land ohnehin für die Einstellung notwendig) insbesondere und gerade gute dienstliche Beurteilungen und/oder Empfehlungen.

Beim GBA sieht das teilweise anders aus - vor einigen Jahren prä-Pandemie - gab es öffentliche Aufrufe des GBA an die Landesjustizverwaltungen, dass geeignete Kandidaten gesucht und abgeordnet werden sollen. Grund ist zum einen, dass der GBA neben der Revisionsbearbeitung - die durchaus auch für viele von Interesse ist - auch für die Terrorismusverfahren zuständig ist und gerade bei Letzterem mehr Bedarf besteht, sodass damit zurechnen ist, dass man sich den überwiegenden Teil der Abordnungszeit damit beschäftigen wird. Über dies hat der GBA zwar wie BGH/BVerfG seinen Dienstsitz in Karlsruhe, da die Obergerichte der Länder allerdings in den Staatsschutzsachen als untere Bundesgerichte tätig werden, darf man auch entsprechend teilweise die Sitzungsvertretung an verschiedenen OLG im Bundesgebiet übernehmen. Das muss einem zusagen. Für die Länder ist das wohl auch nicht die favorisierte Abordnung, da es nicht vorkommen kann, dass geeignete Kandidaten auch teils vollständig die Behörde zwecks höherer Besoldung wechseln (StA beim GBA sind bereits R2 Bund). Dementsprechend "behalten" die Justizverwaltungen teilweise lieber die guten Kandidaten für sich und lassen "entbehrlichere" abordnen. Diese Wechselsorge besteht bei BGH/BVerfG gerade nicht.

Für Abordnungen in die (Landes-)Justizverwaltung hängt es wohl in erster Linie vom Land ab, wie umkämpft das ist. Es gibt Länder, in denen eine solche Sonderverwendung teils der klassischen OLG-Erprobung vorgezogen wird und damit eine solche Abordnung an Attraktivität gewinnt. Da man allein mit den Bewerbern des eigenen Landes konkurriert, ist die Konkurrenz natürlich etwas geringer als bei der Bundesjustiz. Zudem kann die (Landes-)Justizverwaltung gerade in den großen Flächenstaaten, insbesondere Niedersachsen und Bayern auch teils aufgrund der Entfernung an Attraktivität einbußen, sofern man am Heimatort verwurzelt, ggf. sogar Familie hat und nicht lediglich am Wochenende zuhause sein möchte mit doppelter Haushaltsführung unter der Woche (vgl. GBA). 

Letztlich muss einem die jeweilige Tätigkeit natürlich auch zusagen. Im MJ des Landes und im BMJ gehst du einer anderen Tätigkeit nach als ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH/BVerfG. Gleichermaßen ist auch die Tätigkeit am GBA wiederum anders und hat mehr Gemeinsamkeit mit der Tätigkeit als StA in einer Sonderabteilung (zumindest für die Terrorismusverfahren).

Für Abordnungen an andere Behörden außerhalb der Justiz, beispielsweise andere Landes- oder Bundesministerien wird es wohl einzelfallabhängig sein - da dort solche Abordnungen nicht derart standardisiert sind. Die Bundesjustizbehörden haben das in ihrer Personalplanung vorgesehen, dass X Stellen + Y abgeordnete Richter/StA haben. 
Allerdings gilt grundsätzlich, dass die Dienstherrn im Wesentlichen versuchen Abordnungswünschen soweit möglich nachzukommen, da der Justizverwaltung bekannt ist, dass es weder für den Beamten/Richter von Interesse ist Steine in den Weg gelegt zu bekommen noch für die Justizverwaltung selbst einen ggf. unzufriedenen Beamten/Richter zu haben. 

Für die Abordnung an europäische Institutionen - wohl vor allem EuG/EuGH hier von Bedeutung, ggf. Europäische Kommission oder EGMR. Das wird solange nicht ein vorheriger Kontakt durch eine Station oder ähnliches besteht, wohl weniger als erste Abordnung in Betracht kommen. Allerdings gerade eine erfolgreiche Abordnung im MJ oder BMJ und damit ggf. "Bekanntwerden" gegenüber der Ministeriumsführung kann so etwas durchaus ermöglichen. Letzteres kann im Übrigen auch für eine Abordnung an BGH/BVerfG vorteilhaft sein, wenn man der Leitung des MJ bekannt ist. Gute Netzwerksbeziehungen zu der jeweiligen Leitung (idealerweise natürlich dem jeweiligen Minister/Staatssekretär) kann da sehr viel ermöglichen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Abordnungen in der Praxis - von Litigation Goddess - 25.08.2024, 18:18
RE: Abordnungen in der Praxis - von RefNdsOL - 25.08.2024, 19:14
RE: Abordnungen in der Praxis - von RefHess24 - 25.08.2024, 22:22
RE: Abordnungen in der Praxis - von RefNdsOL - 25.08.2024, 22:40
RE: Abordnungen in der Praxis - von Praktiker - 26.08.2024, 18:02
RE: Abordnungen in der Praxis - von tobeee - 26.08.2024, 19:44
RE: Abordnungen in der Praxis - von Litigation Goddess - 27.08.2024, 09:45
RE: Abordnungen in der Praxis - von Pontifex Maximus - 27.08.2024, 13:17


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus