25.08.2024, 18:29
Ich möchte mich für das Ref in Hessen bewerben und bin mir nicht sicher, welche Angaben auf dem Antrag gefordert sind. Es besteht die Möglichkeit anzukreuzen, ob die "erste juristische Prüfung" im "Freiversuch" iSd § 5 d Abs. 5 DRiG abgelegt wurde. Wenn dies der Fall ist, soll die "Gesamtnote" eingetragen werden.
Ich werde aus den verwendeten Termini und dem Gesetzestext nicht schlau. Geht es bei der Angabe lediglich darum, ob die Staatsprüfung im Freiversuch abgelegt wurde oder muss das gesamte erste Examen, also auch die Schwerpunktprüfung innerhalb der Semesterzahl, welche für den Freiversuch berechtigt, abgelegt worden sein?
Die Beantwortung der Frage hat für mich hohe Relevanz, da ich den Schwerpunkt nach dem staatlichen Teil absolviert habe und nur die Staatsprüfung im Freiversuch abgelegt habe. Leider konnte mir auch bei telefonischer Nachfrage bisher niemand diese Frage beantworten.
Würde mich freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden kann.
Ich werde aus den verwendeten Termini und dem Gesetzestext nicht schlau. Geht es bei der Angabe lediglich darum, ob die Staatsprüfung im Freiversuch abgelegt wurde oder muss das gesamte erste Examen, also auch die Schwerpunktprüfung innerhalb der Semesterzahl, welche für den Freiversuch berechtigt, abgelegt worden sein?
Die Beantwortung der Frage hat für mich hohe Relevanz, da ich den Schwerpunkt nach dem staatlichen Teil absolviert habe und nur die Staatsprüfung im Freiversuch abgelegt habe. Leider konnte mir auch bei telefonischer Nachfrage bisher niemand diese Frage beantworten.
Würde mich freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden kann.
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung Ref Hessen - Angabe zum Freiversuch - von Birne120 - 25.08.2024, 18:29
RE: Bewerbung Ref Hessen - Angabe zum Freiversuch - von RefNdsOL - 25.08.2024, 19:26