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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen
Patenter Gast
Senior Member
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Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#14
21.08.2024, 10:53
Wenn aber das Gesetz relevant ist (selten genug bei Anwälten), dann sollte es eben auch klar sein, dass deine Anwesenheit im Büro und die Zurverfügungstellung deiner Arbeitskraft ausreichend ist. Du musst nicht jede 6 Minuten deiner Zeit mit sinnvoller Tätigkeit verbringen und insbesondere wären Toiletten- oder kurze Kaffeepausen Arbeitszeit, so dass du sie selbstverständlich erfassen kannst.

Da aber ein eigener Eintrag für den Toilettengang zum einen ziemlich weird und zum anderen auch schon wieder eine bedenkliche Überwachung der Mitarbeiter wäre, solltest du hier einfach eine etwas generöseres Verständnis an die Zeiterfassung anlegen. Das läuft eben unter deinem größten non-billable matter des Tages und gut ist. Ob du nun 2:12 Rechtsprechungsreport gelesen hast oder 2:18 interessiert nun wirklich niemanden.
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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Gast1904 - 14.08.2024, 07:41
RE: Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Etbi - 14.08.2024, 07:55
RE: Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Gast1904 - 14.08.2024, 09:24
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