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Richter- Private Rechtsstreitigkeiten: Wie nennt man sich?
Praktiker
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Beiträge: 2.213
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
18.08.2024, 21:49
Dank Doktortitel habe ich das Problem nicht; in einem FG-Verfahren musste ich mal jemanden privat vertreten und dafür die Befähigung zum Richteramt nachweisen, was ich durch eine Kopie des Examenszeugnisses getan habe und sehr schräg fand.

Davon abgesehen meine ich zweierlei: Amtsbezeichnung in nicht dienstlichen Angelegenheiten angeben geht gar nicht und kann (muss nicht, wenn man sich mäßigt und nicht den Eindruck amtlichen Handelns erweckt, das stimmt natürlich) richtig Ärger geben. Jeder Richter merkt aber nach wenigen Sätzen, ob hier ein Kollege schreibt oder ein Laie. Ich würde einfach sauber aufbauen und formulieren, dann wird man von Juristen sofort ernstgenommen. Bei Sachbearbeiter mag das anders sein, da haben es die Rechtsanwälte natürlich leichter, mit Autorität aufzutreten.

Ass. iur. ist völlig in Ordnung - würde ich persönlich aber nicht verwenden, das klingt immer so, als habe es für ein richtiges Amt nicht gereicht, das schreibt kein Richter.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2024, 21:53 von Praktiker.)
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