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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
14.08.2024, 10:24
Interessante Antworten.

Arbeitsrechtlich ist der Gang zur Toilette Arbeitszeit. In jeder Kanzlei mit Zeiterfassung sollte es für solche Leerlaufzeiten eine eigene Zeitart geben wie "Verwaltung", "allgemeine Eigenverwaltung" o.ä.
Was im Detail du gemacht hast, interessiert niemanden und schreibst du daher auch nicht rein. Den Chef geht es nichts an und er will auch auch nicht wissen, wenn du Dünnpfiff hattest und daher heute 30 Minuten auf dem Klo verbracht hast. Trotzdem darfst du diese Zeit als Arbeitszeit eintragen. In den meisten Kanzleien gibt es einen unausgesprochenen Prozentsatz, bis zu dem solche Zeiten toleriert werden. Niemand billt 100% seiner Anwesenheitszeit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2024, 10:26 von Egal.)
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Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Gast1904 - 14.08.2024, 07:41
RE: Zeiterfassung nicht mandatsbezogen - von Etbi - 14.08.2024, 07:55
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