13.08.2024, 14:21
Hey everyone,
weiß jemand, wie gegenwärtig die Praxis in NRW ist, was die Zeit zwischen Wiederholungsversuch und Notenbekanntgabe angeht? Das Gehalt soll wohl bis dahin gezahlt werden, sagte man mir, aber wird man dann irgendwo einer Station zugeordnet? Kann man sich die aussuchen?
Auf dem Schrieb des OLG stand, dass man zugewiesen werden kann - was jetzt nicht wirklich viel Informationen über die Praxis beinhaltete.
Danke und bratet nicht allzu schlimm in der Hitze! Lg
weiß jemand, wie gegenwärtig die Praxis in NRW ist, was die Zeit zwischen Wiederholungsversuch und Notenbekanntgabe angeht? Das Gehalt soll wohl bis dahin gezahlt werden, sagte man mir, aber wird man dann irgendwo einer Station zugeordnet? Kann man sich die aussuchen?
Auf dem Schrieb des OLG stand, dass man zugewiesen werden kann - was jetzt nicht wirklich viel Informationen über die Praxis beinhaltete.
Danke und bratet nicht allzu schlimm in der Hitze! Lg
Nachrichten in diesem Thema
EVD und Station nach Wiederholungsversuch, NRW - von hyaene_mit_hut - 13.08.2024, 14:21
RE: EVD und Station nach Wiederholungsversuch, NRW - von NegativPrädikatsanwalt - 14.08.2024, 12:15