09.08.2024, 21:55
Hallo,
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von Bern - 09.08.2024, 21:55
RE: Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von RefNdsOL - 09.08.2024, 22:10
RE: Krankenversicherung nach Verbeamtung (Hessen) - von Rewi - 13.08.2024, 22:50