08.08.2024, 08:36
Ich glaube allzu schlimm dürfte es für dich nicht werden. In Baden-Württemberg sind VwVfG- und VwGO Kommentare schon seit einiger Zeit erlaubt und sowohl bei den Altklausuren als auch bei den aktuellen Examensklausuren war der Anwendungsbereich recht gering. Wenn ich mich richtig erinnere hab ich den VwVfG Kommentar nie verwendet und den VwGO Kommentar ausschließlich bei Fristproblemen bzw. Abgrenzungen zwischen verschiedenen Klagearten. Alle Probleme hätte man mit entsprechender Argumentation aber auch ohne Kommentar lösen können...
Also: Kopf hoch, das wird schon!
Also: Kopf hoch, das wird schon!

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Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024 - von denisjur92 - 03.08.2024, 09:25
RE: Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024 - von Ref.Nds.24 - 04.08.2024, 15:18
RE: Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024 - von denisjur92 - 05.08.2024, 23:05
RE: Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024 - von BW2024 - 08.08.2024, 08:36