02.08.2024, 14:08
(20.01.2021, 11:44)Gast2 schrieb: Im Rahmen des "oberen Durchlaufs" ist grundsätzlich eine vorübergehende Verwendung im IM vorgesehen.
Perspektivisch ist aber vorgesehen, dass man in einer BezReg - in der man auch einsteigt - nach dem Durchlauf tätig wird.
Tätigkeiten in den angegliederten Bereichen sind natürlich möglich und bei entsprechender Bewährung auch langfristig angelegt. Allerdings hängt das wie im öD immer von vielen Faktoren - insb. dem konkreten Bedarf - ab.
Nichts desto trotz kann auch eine Tätigkeit in einer BezReg oder allg. im GB des IM interessant und lohnend sein.
Hallo zusammen, es ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich bin gerade auf diesen Thread gestoßen, beende bald mein Referendariat und interessiere mich genau für dieses Thema.
Bedeutet "Perspektivisch ist vorgesehen, dass man in einer BezReg - in der man auch einsteigt - nach dem Durchlauf tätig wird.", dass es der Normalfall ist, nach dem Ablauf der dreijährigen Probezeit an einem festen Ort zu bleiben? Mich schreckt nämlich gerade dieses ständige hin und her versetzen enorm ab. Ich würde auf Dauer gerne an einem Ort arbeiten, damit man keine unendlichen langen Fahrtwege hat.
Über eine Antwort (von Gast2 oder anderen, die Auskunft geben können) würde ich mich sehr freuen!
Nachrichten in diesem Thema
Bezirksregierung NRW - von Gast - 18.01.2021, 21:44
RE: Bezirksregierung NRW - von Hast - 20.01.2021, 10:46
RE: Bezirksregierung NRW - von Gast2 - 20.01.2021, 11:44
RE: Bezirksregierung NRW - von Gast345 - 02.08.2024, 14:08