01.08.2024, 10:33
Liebe Leute,
ich stehe komplett auf dem Schlauch und die Frage ist eventuell schnell erledigt.
Wenn in NRW ein Kostenbescheid für entstandene Kosten für eine Ersatzvornahme erlassen wird, besagt § 59 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW:
"Entsprechende Kostenanforderungen sind sofort vollziehbar".
Hat eine Anfechtungsklage in NRW gegen den Kostenbescheid daher nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 59 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW keine aufschiebende Wirkung oder was meint diese Vorschrift?
Komme darauf, da ich eine Examensklausur aus Anwaltssicht auf dem Tisch habe, bei der einstweiliger Rechtsschutz gg. den Kostenbescheid laut Lösung erhoben werden soll - habe ich so noch nicht gesehen.
Ganz vielen Dank im Voraus!!!
ich stehe komplett auf dem Schlauch und die Frage ist eventuell schnell erledigt.
Wenn in NRW ein Kostenbescheid für entstandene Kosten für eine Ersatzvornahme erlassen wird, besagt § 59 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW:
"Entsprechende Kostenanforderungen sind sofort vollziehbar".
Hat eine Anfechtungsklage in NRW gegen den Kostenbescheid daher nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 59 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW keine aufschiebende Wirkung oder was meint diese Vorschrift?
Komme darauf, da ich eine Examensklausur aus Anwaltssicht auf dem Tisch habe, bei der einstweiliger Rechtsschutz gg. den Kostenbescheid laut Lösung erhoben werden soll - habe ich so noch nicht gesehen.
Ganz vielen Dank im Voraus!!!
Nachrichten in diesem Thema
Kostenbescheid NRW sofortige Vollziehbarkeit/ aufschiebende Wirkung - von Gast007 - 01.08.2024, 10:33
RE: Kostenbescheid NRW sofortige Vollziehbarkeit/ aufschiebende Wirkung - von guga - 01.08.2024, 10:35
RE: Kostenbescheid NRW sofortige Vollziehbarkeit/ aufschiebende Wirkung - von Gast007 - 01.08.2024, 10:42
RE: Kostenbescheid NRW sofortige Vollziehbarkeit/ aufschiebende Wirkung - von Praktiker - 03.08.2024, 13:30
RE: Kostenbescheid NRW sofortige Vollziehbarkeit/ aufschiebende Wirkung - von Questioner - 01.08.2024, 11:03