03.04.2019, 17:04
Hallo zusammen :shy:
Ich habe mich jetzt schon versucht durch mehrere Quellen schlau zu machen, aber so wirklich weiterhelfen konnte mir leider niemand. Auch die Übungsakte aus dem A/G nicht. Daher Hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
Meine Frage ist die Folgende:
Wo nehme ich die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach 17 I StVG in der Relationsklausur vor? In der Kläger- / Beklagten- / Beweisstation oder sogar ggf. in der Tenorierungsstation?
Da ich je nach Berücksichtigung des Vortrages ja für den Kläger eine andere Quote als aus der Sicht des Beklagten erhalten, weiß ich nicht, wo ich dann am Ende das konkrete Verhältnis erhalte.
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!
Ich habe mich jetzt schon versucht durch mehrere Quellen schlau zu machen, aber so wirklich weiterhelfen konnte mir leider niemand. Auch die Übungsakte aus dem A/G nicht. Daher Hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
Meine Frage ist die Folgende:
Wo nehme ich die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach 17 I StVG in der Relationsklausur vor? In der Kläger- / Beklagten- / Beweisstation oder sogar ggf. in der Tenorierungsstation?

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!
Nachrichten in diesem Thema
Verkehrsunfallrecht Relation - von VM0905 - 03.04.2019, 17:04
RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von T. Kaiser - 05.04.2019, 08:57
RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von Gast0311 - 05.04.2019, 11:23
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RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von War nie bei Kaiser - 05.04.2019, 13:51
RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von T. Kaiser - 05.04.2019, 14:05
RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von Gast - 05.04.2019, 19:52
RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von Gast89 - 06.04.2019, 00:19
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RE: Verkehrsunfallrecht Relation - von Gast - 07.04.2019, 06:51