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Zulassung bei Anstellung in einer WPG
Ex-GK
Senior Member
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Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#3
29.07.2024, 09:50
Hey, 

bin zwar nicht in einer WP, aber grds. sollte das keinen Unterschied bei den Zulassungsvoraussetzungen als Syndikusrechtsanwalt machen. Wenn Du eine Syndikuszulassung anstrebst, solltest Du das explizit im Bewerbungsverfahren ansprechen - nicht jeder AG ist darauf eingestellt und es ist auch nicht für jede Tätigkeit im Unternehmen erforderlich. Es "reicht" grds. ein normaler Arbeitsvertrag, der aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Schau mal bei der für dich zuständigen RAK, was die Zulassungsvoraussetzungen sind (z.B. RAK FFM: https://www.rak-ffm.de/fileadmin/user_up..._30.12.pdf - hier muss der Arbeitsvertrag explizit die Bezeichnung "Syndikusanwalt" enthalten). Darüber hinaus werden zusätzliche Dokumente benötigt, die der AG idR erstellen muss (Tätigkeitsbeschreibung zB). 

Viele Syndizi haben eine Doppelzulassung, aber aus verschiedenen Gründen - Klingelschild an der Tür, manche sind nebenbei noch anwaltlich tätig, späterer Wechsel in die Rechtsanwaltschaft ohne erneute Zulassung/lückenlose Zugehörigkeit zum Versorgungswerk bei Tätigkeitswechsel etc. Da müsstest du für dich selbst überlegen, ob das Sinn macht.
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Zulassung bei Anstellung in einer WPG - von ZL2024 - 29.07.2024, 09:14
RE: Zulassung bei Anstellung in einer WPG - von RefNRW123 - 29.07.2024, 09:32
RE: Zulassung bei Anstellung in einer WPG - von Egal - 29.07.2024, 18:39
RE: Zulassung bei Anstellung in einer WPG - von Ex-GK - 29.07.2024, 09:50
RE: Zulassung bei Anstellung in einer WPG - von ZL2024 - 02.08.2024, 08:36
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