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SÜ2 BKA
RefNdsOL
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Beiträge: 483
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
26.07.2024, 18:31
Einstellungsbehörden, die SÜ 3 (nach §§ 7 I Nr. 3, 10 SÜG) verlangen weisen oftmals daraufhin, dass der Einstellungsprozess mehr als 1 Jahr dauern kann. Wenngleich SÜ 2 weniger umfangreich ist, ist es nicht auszuschließen, dass es ja nach Auslastung des BfV ggf. auch länger dauern kann. Wenn die Einstellungszusage erteilt wurde, dann stellt das im Prinzip die Einstellung dar, die Sicherheitsüberprüfung muss zwar noch positiv bestätigt werden aufgrund der Eigenart der Stelle, aber die Einstellungszusage auf Basis deines Profils etc. ist schon erfolgt; das ist das Gleiche wie die ausstehende amtsärztliche Untersuchung bei einer Verbeamtung, die Entscheidung ist schon gefallen, das andere muss nur eben zwingend dann noch erfüllt sein.

Freilich ist der Frust über eine solche Wartezeit nachvollziehbar - nicht ohne Grund schreiben die Nachrichtendienste des Bundes bspw. bei Ihren auch an Absolventen gerichteten Ausschreibungen, dass bereits 1 Jahr vor Abschluss Bewerbungen möglich sind. Ob es eine maximal zulässige/zumutbare Wartezeit gibt, worauf ggf. Rechtsmittel gestützt werden können, müsstest du sonst recherchieren, ob es dazu schon mal Entscheidungen gab o.ä. - inwiefern man gerne mit einem Rechtsstreit das Dienstverhältnis beginnen möchte, ist natürlich eine andere Frage.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2024, 18:33 von RefNdsOL.)
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Nachrichten in diesem Thema
SÜ2 BKA - von xpertize73 - 26.07.2024, 17:39
RE: SÜ2 BKA - von RefNdsOL - 26.07.2024, 17:46
RE: SÜ2 BKA - von xpertize73 - 26.07.2024, 17:52
RE: SÜ2 BKA - von RefNdsOL - 26.07.2024, 18:31
RE: SÜ2 BKA - von Frieda - 26.07.2024, 20:12
RE: SÜ2 BKA - von xpertize73 - 26.07.2024, 21:23
RE: SÜ2 BKA - von Frieda - 28.07.2024, 22:33
RE: SÜ2 BKA - von sl4442 - 28.07.2024, 21:30


 

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