26.07.2024, 15:55
Ja, wobei die Bewerbung zumindest bei uns (VG) immer auch von der jeweiligen Hausspitze unterstützt werden muss. Sprich, wenn dein Präsident etwas dagegen hat, zB aufgrund der aktuellen Belastungssituation bzw bereits laufender Abordnungen von Kollegen kann er sein Veto einlegen („keine Spaßabordnungen“). Das hat bei uns schon zu einigem Frust und sogar Abgängen geführt, weil den Leuten im Bewerbungsverfahren immer die Möglichkeit solche Abordnungen in Aussicht gestellt wird und man dann nach doch auf irgendwann später vertröstet wurde. Blöd nur, wenn man dann Familie hat. Gerade am Anfang ihrer Laufbahn sind die Kollegen ja meist noch relativ ungebunden. Da heisst es aber nicht selten (evtl auch zu Recht), sie sollten erst mal ihren Job lernen. Ab dem 3. bis 6. Jahr tut sich dann oft ein Zeitfenster für (weiter weg gelegene) Abordnungen auf. Wenn es dann nicht klappt, kann das zu Frustration bzw Laufbahnwechseln führen.
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Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Therizinosaurus - 25.07.2024, 08:54
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von RefHes22 - 25.07.2024, 09:56
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von RSG - 25.07.2024, 15:56
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von JuraLiebhaber - 25.07.2024, 20:32
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Pontifex Maximus - 25.07.2024, 21:01
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von VerzweifelterJurist - 25.07.2024, 21:54
RE: Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Spencer - 26.07.2024, 15:55