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Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 288
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#7
26.07.2024, 15:55
Ja, wobei die Bewerbung zumindest bei uns (VG) immer auch von der jeweiligen Hausspitze unterstützt werden muss. Sprich, wenn dein Präsident etwas dagegen hat, zB aufgrund der aktuellen Belastungssituation bzw bereits laufender Abordnungen von Kollegen kann er sein Veto einlegen („keine Spaßabordnungen“). Das hat bei uns schon zu einigem Frust und sogar Abgängen geführt, weil den Leuten im Bewerbungsverfahren immer die Möglichkeit solche Abordnungen in Aussicht gestellt wird und man dann nach doch auf irgendwann später vertröstet wurde. Blöd nur, wenn man dann Familie hat. Gerade am Anfang ihrer Laufbahn sind die Kollegen ja meist noch relativ ungebunden. Da heisst es aber nicht selten (evtl auch zu Recht), sie sollten erst mal ihren Job lernen. Ab dem 3. bis 6. Jahr tut sich dann oft ein Zeitfenster für (weiter weg gelegene) Abordnungen auf. Wenn es dann nicht klappt, kann das zu Frustration bzw Laufbahnwechseln führen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2024, 16:00 von Spencer.)
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Abordnung in der Sozialgerichtsbarkeit möglich? - von Therizinosaurus - 25.07.2024, 08:54
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