23.07.2024, 14:19
Hey!
Ich erstelle mir gerade eine Übersicht für die Prüfungen, weil ich für das 2. StEx in NRW sehr prüfungsorientiert und zeiteffizient lernen will.
Auf der Seite der Justiz NRW findet man ja folgende Information:
Daraus habe ich mir die rudimentär die folgende Übersicht gebastelt:
Z1 GERICHT: ???
Z2 ANWALT: ???
Z3 GERICHT: ???
Z4 ANWALT: ???
S1 STA: StGB/OWiG/WaffG/BtMG/(?)-Rechtsgutachten + Staatsanwaltliche Abschlussverfügung + Anklageschrift
S2 [???]: Erstinstanzliches Strafurteil ODER Revisionsgutachten aus StA-Sicht ODER Verteidigersicht
V1 GERICHT: Verwaltungsgerichtliches Urteil (Regelfall - Was denn sonst???)
V2 BEHÖRDE/ANWALT: Behördliche Entscheidung ODER Anwaltliche Beratung (Rechtsgutachten?)
Anderweitig habe ich nun schön gehört, dass eine der Z-Klausuren immer eine VollstreckungsR-Klausur ist. Weiß jemand welche?
Kann ich meiner Übersicht weitere hilfreiche / einschränkende Informationen hinzufügen?
Ich höre Böses von fertigen Leuten. Zum Beispiel, dass die Themen inzwischen so abwegig sind, dass man sich kaum noch gut darauf vorbereiten kann.
(Na gut, war im 1. StEx auch schon ein bisschen so, aber die Grundlagen waren halt doch irgendwie zu finden.)
Aus dem ersten StEx weiß ich über BtMG, OWiG und WaffG ehrlich gesagt: Absolut gar nichts. Wie vertieft müssen die Kenntnisse da sein?
Wechsele aus einem anderen Bundesland ein. Gibt es hier "Klassiker" im Landes- oder Kommunalrecht?
Danke schon mal im Voraus!
Ich erstelle mir gerade eine Übersicht für die Prüfungen, weil ich für das 2. StEx in NRW sehr prüfungsorientiert und zeiteffizient lernen will.

Auf der Seite der Justiz NRW findet man ja folgende Information:
- Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
- Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
- Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
- Die Reihenfolge der Klausuren ist gesetzlich nicht vorgegeben. Unterschiedliche Reihenfolgen in verschiedenen Monaten haben rein organisatorische Gründe und lassen keinen Rückschluss auf den Inhalt der Aufgaben zu.
Daraus habe ich mir die rudimentär die folgende Übersicht gebastelt:
Z1 GERICHT: ???
Z2 ANWALT: ???
Z3 GERICHT: ???
Z4 ANWALT: ???
S1 STA: StGB/OWiG/WaffG/BtMG/(?)-Rechtsgutachten + Staatsanwaltliche Abschlussverfügung + Anklageschrift
S2 [???]: Erstinstanzliches Strafurteil ODER Revisionsgutachten aus StA-Sicht ODER Verteidigersicht
V1 GERICHT: Verwaltungsgerichtliches Urteil (Regelfall - Was denn sonst???)
V2 BEHÖRDE/ANWALT: Behördliche Entscheidung ODER Anwaltliche Beratung (Rechtsgutachten?)
Anderweitig habe ich nun schön gehört, dass eine der Z-Klausuren immer eine VollstreckungsR-Klausur ist. Weiß jemand welche?
Kann ich meiner Übersicht weitere hilfreiche / einschränkende Informationen hinzufügen?
Ich höre Böses von fertigen Leuten. Zum Beispiel, dass die Themen inzwischen so abwegig sind, dass man sich kaum noch gut darauf vorbereiten kann.

Aus dem ersten StEx weiß ich über BtMG, OWiG und WaffG ehrlich gesagt: Absolut gar nichts. Wie vertieft müssen die Kenntnisse da sein?

Wechsele aus einem anderen Bundesland ein. Gibt es hier "Klassiker" im Landes- oder Kommunalrecht?
Danke schon mal im Voraus!

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Prüfungsreihenfolge im 2. StEx NRW - von LäcksSpezialis - 23.07.2024, 14:19
RE: Prüfungsreihenfolge im 2. StEx NRW - von Anni_NrW - 23.07.2024, 15:55
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