21.07.2024, 19:04
(21.07.2024, 17:13)hyaene_mit_hut schrieb:(21.07.2024, 16:06)Melda schrieb:(21.07.2024, 15:01)hyaene_mit_hut schrieb:Ich habe ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis nicht keins(20.07.2024, 23:19)Melda schrieb:(20.07.2024, 22:52)Praktiker schrieb: Du hast vermutlich Jura studiert, um danach den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, dann das zweite Examen zu bestehen, eine Probezeit erfolgreich durchzuhalten und dann im Beruf Erfolg zu habenIst denn der öffentliche Dienst kopflastig ?
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Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du keine Hoffnung, so bald wieder leistungsfähig zu werden. Damit ist es aber - Rossmann oder nicht - nur konsequent, für eine Übergangszeit auch andere Tätigkeiten in den Blick zu nehmen. Denn der ursprünglich geplante Weg ist selbst für Gesunde ein Kraftakt.
Mit dem ersten Examen wäre auch öffentlicher Dienst denkbar. Hast Du einen GdB? Dann wären die Arbeitsbedingungen möglicherweise passender.
Aber ja: Vorrang sollte, wenn es nicht aussichtslos ist, haben gesund zu werden und, wenn es finanziell nicht super aussieht, vielleicht doch bis dahin einen Nebenjob auszuüben.
Ja, das ist er. Du musst Sachverhalte bearbeiten können, und vor allem musst du in der Lage sein, eingearbeitet zu werden. Das dürfte ohne Kurzzeitgedächnis noch cht gehen - in übrigens keinem Job.
Antrag auf medizinische Reha gestellt?
Das beantwortet leider nicht meine Frage.
Ich würde behaupten, dass du juristisch gar nicht arbeiten kannst, wenn eine Fatigue im Raum steht und die Gedächtnisleistung so schlecht ist. Es ist kaum zumutbar, dass jemand z bsp Bescheide bearbeiten soll, und diese dann aber unvollständig bearbeitet, falsche Summen auszahlt, oder fehlerhafte Bescheide erlässt, weil die Konzentration nicht reicht.
So, wie ich das Symptombild der Fatigue erlebt habe (ich habe ein paar solcher Verfahren geführt), kommt damit in der Akutphase eine Arbeitsfähigkeit überhaupt nicht in Frage. Das muss nicht auf alle Fälle zutreffen, das muss nicht auf dich zutreffen. Es ist nur meine Praxiserfahrung.
Bislang endete das bei meinen Fällen immer in der vollen Erwerbsminderungsrente.
Und nur ein ganz kleiner Zusatz: Wenn ich mir was wünschen darf, dann fänd ich es toll, wenn wir Job shaming weglassen könnten. In der Pandemie haben wir sehr deutlich gesehen, dass viele weniger prestigeträchtigen Tätigkeiten in unserer Gesellschaft existenziell relevanter sind als einige hoch angesehenen.
Erwerbsminderungsrente kriege ich ja nur wenn ich eingezahlt habe .
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