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Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer
BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#2
18.07.2024, 09:56
Ich würde nicht auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer verzichten wollen, wenn der Zeitaspekt keine Rolle spielt.

Im Zweifel wissen Professoren durch die Unterrichtstätigkeit eher welchen Stoff man einem Juristen im 1. Staatsexamen zumuten kann und welches Wissen noch nicht gefordert wird (bspw. tiefergehende Ausführungen im Prozessrecht).

Zudem sind sie mit dem Aufbau einer juristischen Klausur im ersten Staatsexamen vertrauter. Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Praktiker die vielen Definitionen/Meinungen die im 1. Staatsexamen abgefragt werden als überflüssig/zu viel ansieht.

Weiterhin noch eine Anekdote die hierzu passt: Die Zivilrechtsklausur eines guten Freundes wurde von einem Zivilrechtsprofessor mit 11 Punkten bewertet, der StA der die Zweitkorrektur gemacht hat, hat für die gleiche Klausur nur 6 Punkte gegeben. Welche Bewertung der Klausur gerecht wurde kann ich nicht sagen, letztendlich würde ich dem Zivilrechtsprofessor aber die größere Nähe zur Thematik unterstellen.
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Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Derner - 18.07.2024, 09:43
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von BW2024 - 18.07.2024, 09:56
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Egal - 18.07.2024, 21:38
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von GPAKandidat2023 - 18.07.2024, 22:08
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von RefNdsOL - 18.07.2024, 22:37
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Egal - 19.07.2024, 01:06
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Praktiker - 21.07.2024, 16:47
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von A_Ghast - 23.07.2024, 13:57


 

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