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  6. Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer
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Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer
Derner
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#1
18.07.2024, 09:43
Hallo zusammen!

Ich melde mich diese Woche für die Aufsichtsarbeiten der 1. Pflichtfachprüfung an und benötige den Rat von Personen, die diese bereits absolviert haben (also euch ;)).

In der Prüfungsordnung des Landes NRW ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Aufsichtsarbeiten von einem Praktiker und einem Hochschullehrer bzw. Privatdozenten korrigiert werden.

Da letztere dem Justizprüfungsamt nur begrenzt zur Verfügung stehen, kann man, sofern die Korrektur innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll, auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer ausdrücklich und unwiderruflich verzichten. Sollte man dies nicht tun, muss man entsprechend mit einer längeren Korrekturdauer rechnen.

Würdet ihr auf die Korrektur durch einen Hochschullehrer bestehen? Bzw. habt ihr, sofern ihr euer Examen in NRW oder einem Bundesland mit vergleichbaren Regelungen absolviert hab, auf diese bestanden?

Die längere Korrekturzeit wäre mir im Zweifel egal, wichtig ist mir vor allem, eine bestmögliche Bewertung der Examensklausuren zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus! :)
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Nachrichten in diesem Thema
Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Derner - 18.07.2024, 09:43
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von BW2024 - 18.07.2024, 09:56
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Egal - 18.07.2024, 21:38
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von GPAKandidat2023 - 18.07.2024, 22:08
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von RefNdsOL - 18.07.2024, 22:37
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Egal - 19.07.2024, 01:06
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von Praktiker - 21.07.2024, 16:47
RE: Verzicht auf Korrektur durch Hochschullehrer - von A_Ghast - 23.07.2024, 13:57


 

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