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Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024
Greif
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Beiträge: 121
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#10
18.07.2024, 08:23
(16.07.2024, 22:16)RefNdsOL schrieb:  Grundsätzlich werden in den Nur-Notariaten immer so viele Anwärter eingestellt, wie voraussichtlich nach Ablauf des Anwärterdienstes auch Amtssitze verfügbar sein und neue Nur-Notare benötigt werden. Dementsprechend planen die Nur-Notariate ihre Anwärtereinstellungen nach den später freiwerdenden Amtssitzen. Sollte es dennoch möglich sein aus einem andern Nur-Notariat zu wechseln (das sollte die Kammer dir zuverlässig mitteilen können, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht oder ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einen Tauschpartner), so gilt für die Bewerbung auf einen freien oder freiwerdenden Amtssitz wie sonst auch bei öffentlichen Ämtern das Prinzip der Bestenauslesen, des Dienstalters etc. Das heißt, dass es grundsätzlich nicht möglich sein sollte durch ein simples Ausweichen auf ein anderes Nur-Notariat für das Absolvieren des Anwärterdienstes die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen und damit Art. 33 II GG zu umgehen. Die Notenanforderung denkt sich das entsprechende Land schließlich nicht einfach aus, sondern es gibt schlicht genug Bewerber mit hohen Examina. Deswegen sind ja die Anforderungen im Osten geringer als im Süden und im Süden geringer als in Hamburg. Bei öffentlichen Stellen geht das in erster Linie rein nach den objektiven Kriterien. Erst wenn diese gleich sind, können ggf. andere Faktoren Bedeutung gewinnen.


Allenfalls könnte es gegebenenfalls in dem seltenen Fall möglich sein, dass es einen äußerst unbeliebten, schwer zu besetzenden Amtssitz gibt, bei dem aufgrund der Schwierigkeit des Auffindens eines geeigneten Amtsinhabers möglicherweise geringfügige (!) Abweichungen zugestanden werden. Das ist aber gerade in den Nur-Notariaten und erst recht im Süden eher abwegig.

Die verlässlichsten Informationen, was zulässig/möglich ist, kann dir aber die zuständige Notarkammer mitteilen.

Stimme zu und möchte ergänzen, dass "auswärtige" Bewerber immer auch ein Politikum sind, wenn es für die konkrete Stelle auch einheimische Assessoren als Bewerber gibt. Die hat man ja damals mit dem Versprechen eingestellt, man habe die Notarassessor-Stellen anhand der erwartbaren Stellenlagen 3-5 Jahren ausgeschrieben. Deswegen wird man als auswärtiger Bewerber in 99,99% der Fälle nur Erfolg haben können, wenn sich kein einheimischer Assessor bewirbt. Diese Fälle gibt es (selten) mal, betroffen sind aber natürlich immer nur schlechte Stellen. 

Ich würde dir nicht raten, hierauf zu hoffen. Das ist alles so vage und nicht planbar - und am Ende klappt es doch nicht und du hängst unzufrieden in Thüringen (no offence) fest.
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Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von dottore - 13.07.2024, 11:37
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Gast112351235 - 13.07.2024, 11:43
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Mindermeinung - 13.07.2024, 13:57
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Unheilig - 13.07.2024, 14:40
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Greif - 15.07.2024, 01:03
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Law.NRW - 15.07.2024, 15:43
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Greif - 15.07.2024, 16:52
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von dottore - 16.07.2024, 21:48
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von RefNdsOL - 16.07.2024, 22:16
RE: Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024 - von Greif - 18.07.2024, 08:23


 

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