11.07.2024, 14:29
(11.07.2024, 01:18)-12- schrieb:(08.07.2024, 11:15)NRWAG schrieb:(04.07.2024, 12:06)Berufseinsteiger2023 schrieb: "aber das sollte im Rahmen einer Dienstreise alles anstandslos erstattet werden"
Guter Scherz. Anstandslose Erstattung, davon hat doch unser Dienstherr noch nie gehört. Wenn man morgens um 5 Uhr mit der 100% zuverlässigen Deutschen Bahn losfährt, wird doch bestimmt jeder den Klausurort rechtzeitig erreichen. Was soll denn daran unzumutbar sein? *Ironie off*
Wo hast du das gelesen?
die Hotelkosten bekommt man in NRW nur, wenn man vor 6 Uhr die Wohnung verlassen müsste. Sobald der ÖPNV oder wenn vorhanden ein Auto, einen (theoretisch) noch pünktlich zum Klausurort bringen würde, werden nur die Fahrtkosten erstattet.
Nimmt man dennoch ein Hotel, obwohl mal den Klausurort erreichen könnte, bekommt man dennoch die Fahrtkosten für alle Fahrten zu den Klausuren erstattet. Das deckt einen Teil der Kosten dann ab. Geregelt im Landesreisekostengesetz und den Verwaltungsvorschriften zum LRKG.
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Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von marls - 03.07.2024, 16:45
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von GästinNRW2 - 03.07.2024, 16:47
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von marls - 03.07.2024, 17:07
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von Berufseinsteiger2023 - 04.07.2024, 12:06
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von NRWAG - 08.07.2024, 11:15
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von -12- - 11.07.2024, 01:18
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von Ref aus NRW - 11.07.2024, 14:29
RE: Streichung vieler hessischer Prüfungsstandorte im zweiten Staatsexamen - von Gast_Doktorand - 11.07.2024, 11:26


