06.07.2024, 19:30
(06.07.2024, 18:56)Fröhlicher Richter schrieb: Klar kann man durch Rechtsmittel an ein höheres Gericht aufgehoben werden. Dann hat irgendwer in der höheren Instanz halt eine andere Meinung. Das ist nach meinem Empfinden etwas ganz anderes, als von einer weisungsbefugten Stelle dazu angehalten zu werden, ggf. Dinge gegen die eigene Überzeugung oder eigenes besseres Wissen zu vertreten und seinen Namen unter etwas zu setzen, das man selbst für falsch hält.
Aber am Ende ist es eben auch alles "Geschmackssache". Es gibt nicht den richtigen oder falschen Beruf, man muss das finden, das den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.
Stimme Spencer da voll und ganz zu. Seit der Einführung des HO läuft in der Verwaltung schon vieles deutlich entspannter und man hat eine Menge persönlicher Freiheit einfach dadurch, dass man seinen Arbeitsort nahezu frei wählen kann. Gerade wenn jetzt auch die angesprochene Möglichkeit kommt aus dem europäischen Ausland zu arbeiten feiere ich das schon sehr. Auch jetzt machen bei uns manche in den Sommerferien 3 Wochen Nordsee mit den Kindern und können z.B. von dort arbeiten und nur 2 Wochen Urlaub nehmen...
Ich habe mich in der Justiz so unfrei gefühlt, weil ich einfach von morgens bis abends zu tun hatte und die Akten hinter mir gefühlt trotzdem nicht weniger wurden - womit ich zugebenermaßen nicht super zurechtkomme. Ich will irgendwann auch mal fertig sein. Klar, Typfrage.
Die Fälle, in denen man in der Verwaltung tatsächlich krass gegen seine eigene Meinung verstoßen muss sind aber extrem selten, ich hatte so einen Fall noch nicht. Natürlich gibt Prüfaufträge aus dem MB, wo das Ergebnis mit auf dem Prüfauftrag steht, aber hier kann man die eigene Meinung immerhin noch unter "weiterhin gebe ich zu bedenken, dass..." fassen. Und wenn ein Ministerium daraufhin ggf. mal seine Meinung ändert hat man schon einen großen Impact.
Zudem ist man ja auch Beamter, ergo unkündbar. Wenn dir mal was so gegen den Strich gehen sollte, dass es dir den Sprung von A 15 auf A 16 nicht wert ist (Stark-Watzinger lässt grüßen) mach es halt einfach nicht. Über/ab R 2, also für Beförderungen wird es auch in der Justiz mit der Weisungsfreiheit enger...
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Würdet ihr euch wieder für die Justiz entscheiden? - von Unbegruendet17 - 04.07.2024, 08:17
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