29.06.2024, 15:04
Zur Übereinstimmung: Im Zweifel muss man im Termin fragen. Aber Du schreibst ja selbst von einer Zustimmung. Und wenn er tatsächlich gezahlt hat, ergibt ja auch nur das Sinn. Dann ist die Klageforderung in Höhe von 250 Euro erledigt. Streitgegenstand sind nur die weitergehenden 250 Euro. Nur auf sie bezieht sich noch der Abweisungsantrag. Und nur insoweit ist der Beklagtenvortrag noch relevant.
Du erklärst möglichst früh im Tatbestand, damit der Leser es versteht: In Höhe von 250 EUR haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Sie streiten nun noch darüber, ob dem Kläger weitere 250 EUR zustehen.
Du erklärst möglichst früh im Tatbestand, damit der Leser es versteht: In Höhe von 250 EUR haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Sie streiten nun noch darüber, ob dem Kläger weitere 250 EUR zustehen.
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Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Martha030 - 29.06.2024, 12:15
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von g3rn3gr0s - 29.06.2024, 13:19
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Praktiker - 29.06.2024, 15:04
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von kiloebiNRW - 02.07.2024, 14:52
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Praktiker - 02.07.2024, 23:50









