29.06.2024, 13:19
Übereinstimmende Teilerledigungserklärung iHv 250 EUR, die B bereits gezahlt hat.
A hat jetzt genau zwei Ziele: (1) die weiteren 250 EUR zu bekommen und (2) feststellen zu lassen, dass er berechtigt war, auch die erledigten 250 EUR zu fordern und entsprechend B die Kosten dafür zu tragen hat.
Wenn B jetzt noch in der Sache vorträgt bezieht sich das aber (wohl) auf beide Streitgegenstände, da B ja möglichst wenig (nicht die restlichen 250 EUR und nicht die Kosten für die erledigten 250 EUR) zahlen möchte.
A hat jetzt genau zwei Ziele: (1) die weiteren 250 EUR zu bekommen und (2) feststellen zu lassen, dass er berechtigt war, auch die erledigten 250 EUR zu fordern und entsprechend B die Kosten dafür zu tragen hat.
Wenn B jetzt noch in der Sache vorträgt bezieht sich das aber (wohl) auf beide Streitgegenstände, da B ja möglichst wenig (nicht die restlichen 250 EUR und nicht die Kosten für die erledigten 250 EUR) zahlen möchte.
Nachrichten in diesem Thema
Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Martha030 - 29.06.2024, 12:15
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von g3rn3gr0s - 29.06.2024, 13:19
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Praktiker - 29.06.2024, 15:04
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von kiloebiNRW - 02.07.2024, 14:52
RE: Zivilstation - Urteil - Erledigung - Tatbestand - von Praktiker - 02.07.2024, 23:50