26.06.2024, 11:21
(26.06.2024, 11:18)Nicht nennenswert schrieb: Dafür durftet ihr in NRW E-Examen schreiben.
Abgesehen davon spielt in der Mündlichen Glück eine extrem große Rolle. Ob es jetzt sinnvoll ist, sich einen Monat länger die gesamte breite Stoffpalette aus erstem und zweitem Examen reinzuziehen, um dann in den Protokollen zu lesen, dass der Prüfer eigentlich nur BGB AT mit erbrechtlichen Bezügen prüft, bezweifle ich. Zudem ist die Luft zwischen den Prüfungen und der Notenbekanntgabe i.d.R. eh raus.
Es kann einem passieren, dass man die Protokolle in der Wahlstation bekommt, wo man noch Voll am arbeiten ist, wenn man z.B. in der ersten Monatshälfte geprüft wird und wie man sich auf die Mündliche vorbereitet, ist doch jedem selber überlassen.
Um einen Vergleich mit anderen Bundesländern geht es hier nicht vorrangig, sondern um eine überraschende Regelung, die die Planung durcheinander bringt für alle, die ab September Examen schreiben und ihre Wahlstation bereits vertraglich vereinbart haben.
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