16.06.2024, 12:16
Nach meiner bisherigen Erfahrung hat man fast immer genug Zeit für eine gründliche Durchdringung des Sachverhalts, juristische Recherche und Durchdenken der Entscheidung sowie ggf. Beratung mit Kammerkollegen. Es sagt dir ja auch keiner, das Urteil muss heute raus. Die Entscheidungen brauchen eben so lange, wie sie brauchen. Als Ausnahme dürften nur ganz kurzfristige Eilverfahren (z. B. im Versammlungsrecht) gelten.
Was das Verfassen von Entscheidungen angeht, ist eine pauschale Angabe nicht möglich. Manche Urteile schreibst du so in ein paar Stunden runter. An anderen kann man wochenlang feilen, wenn man das für geboten hält. Wie bereits erwähnt, wird gerade im Bereich des Asylrechts auch viel mit Textbausteinen gearbeitet. Insofern ist die Länge einer Entscheidung nicht notwendigerweise ein Gradmesser für die Bearbeitungsdauer.
Was das Verfassen von Entscheidungen angeht, ist eine pauschale Angabe nicht möglich. Manche Urteile schreibst du so in ein paar Stunden runter. An anderen kann man wochenlang feilen, wenn man das für geboten hält. Wie bereits erwähnt, wird gerade im Bereich des Asylrechts auch viel mit Textbausteinen gearbeitet. Insofern ist die Länge einer Entscheidung nicht notwendigerweise ein Gradmesser für die Bearbeitungsdauer.
Nachrichten in diesem Thema
VG: Wie lange Zeit für eine Akte? - von Brandenburg92 - 15.06.2024, 21:08
RE: VG: Wie lange Zeit für eine Akte? - von Spencer - 16.06.2024, 00:14
RE: VG: Wie lange Zeit für eine Akte? - von Fröhlicher Richter - 16.06.2024, 12:16