14.06.2024, 00:59
(13.06.2024, 00:14)RefNdsOL schrieb:(12.06.2024, 16:17)Praktiker schrieb: Ja, das geht, mit Abordnung (auch Richter kraft Auftrags ist Abordnung) oder Versetzung. Zur StA kommt vor, auch ans VG ist natürlich naheliegend. Alles Weitere ist Absprache zwischen den Ressorts. Sprich es bei den Personalverantwortlichen an, wenn sie es wollen, ist es kein Problem. Wenn sie nicht wollen, muss man nochmal überlegen.
Zwar nicht die Ausgangsfrage, aber die Ernennung zum Richter kraft Auftrags ist nach der Rechtsprechung eine Maßnahme eigener Art und gerade keine Abordnung oder Versetzung und setzt eine solche auch nicht voraus (vgl. unter anderem OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.6.2010 - 1 M 79/10 und BVerwG, Beschluss vom 29.3.1993 - BVerwG 6 P 19.91).
Danke! Ja, war von mir unsauber formuliert. Ist aber abordnungsähnlich, weil man auf der bisherigen Stelle weiter geführt wird - nur dass man eben nicht zu einer anderen Behörde, sondern einem Gericht geht.
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel Verwaltung Justiz - von ripro - 12.06.2024, 15:51
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Praktiker - 12.06.2024, 16:17
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von RefNdsOL - 13.06.2024, 00:14
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Praktiker - 14.06.2024, 00:59
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Spencer - 14.06.2024, 14:46
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Okt2022 - 12.06.2024, 22:05
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von ripro - 13.06.2024, 09:34
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Homer S. - 13.06.2024, 10:01
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von ripro - 14.06.2024, 15:01
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Frieda - 14.06.2024, 15:21
RE: Wechsel Verwaltung Justiz - von Spencer - 15.06.2024, 11:44