11.06.2024, 15:25
(11.06.2024, 09:17)Homer S. schrieb:(11.06.2024, 07:39)juraistschön schrieb:(08.06.2024, 22:09)Besorgter Anwohner schrieb: Nun ja, meist stimmt das, aber ganz so einfach ist es nicht.
Es gibt durchaus Fälle, wo Leute nicht gewünscht werden, nicht immer nur aus fachlichen Gründen, es gibt sozial gestörte Vorgesetzte, dann ist mobbing nicht weit … alles schon erlebt.
Das kommt bestimmt vor, nur dann als Vorgesetzter den steinigen Weg der Entlassung während der Probezeit zu wählen, halte ich für gewagt. Da wird eher versucht werden, die ungeliebte Person in eine andere Abteilung oder eine andere Behörde "wegzuloben" (Stichwort: Personalentwicklung).
Entlassungen dürften nur den ganz krassen Fällen vorbehalten bleiben, weil sowas auch schnell auf die Führungskraft zurückfallen kann.
So ist es. Eine Nichtbewährung aufgrund mangelnder fachlicher Eignung ist unglaublich schwierig zu begründen - zunächst stünde hier wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch die Verlängerung der Probezeit, wenn eben bei Ablauf von den regulären drei Jahre eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Möchte man jemanden nach drei Jahren aufgrund mangelnder fachlicher Eignung entlassen müsste man begründen, dass eine fachliche Eignung auch bis zum Ablauf der max. fünf Jahre Probezeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Das grenzt an Kaffeesatzleserei und das tut sich idR kein Vorgesetzter freiwillig an.
Insgesamt ist die Entlassung eines Beamten auf Probe schon was anderes, als die Entlassung eines AN innerhalb der Probezeit. Es ist ein aufwändiges Verwaltungsverfahren, der Beamte muss vorher auf die mangelnde Leistung aufmerksam gemacht (-->angehört) werden, es müssen Fristen und ein "Handlungsprogramm" zur Besserung gegeben werden und dann müsste wie gesagt zunächst die Probezeit verlängert werden. Zudem wäre auch eine Versetzung in eine niedrigere Laufbahn verhältnismäßiger (vgl. § 5 VIII LVO NRW).
Zu guter Letzt: Du wirst in NRW auch nach zwölf Monaten beurteilt (§ 5 I LVO NRW), hier würden eventuelle Probleme zur Sprache kommen (müssen). Wenn in der Beurteilung aber steht "es ist zu erwarten, dass Herr/Frau ein vielseitig einsetzbarer Beamter ... wird" ist eine Entlassung aufgrund fachlicher Nichteinigung nahezu ausgeschlossen.
Was also nicht passiert ist, dass nach zwei Jahren und 360 Tagen plötzlich jemand kommt und sagt, dass es das jetzt leider war.
Wenn man compact moderiert, kann das mit der persönlichen Eignung hingegen schnell vorbei sein ^^
In dem Kontext kann man sich auch mal entsprechende Gerichtsentscheidungen ansehen, anhand derer die hohen Hürden richtungsweisen aufgezeigt werden.
Wer ein oder zwei Beurteilungen hat, anhand derer sich Eignung ergibt, der leistet gute Arbeit und der müsste schon anfangen willkürlich zu entscheiden und bewusst Blödsinn zu fabrizieren, damit sich hieran noch etwas ändert.
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Bewährung als Beamter? - von Jarvis - 07.06.2024, 11:31
RE: Bewährung als Beamter? - von Unbegruendet17 - 07.06.2024, 11:38
RE: Bewährung als Beamter? - von Sky - 08.06.2024, 10:07
RE: Bewährung als Beamter? - von juraistschön - 08.06.2024, 15:29
RE: Bewährung als Beamter? - von 1Ri - 08.06.2024, 19:08
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