30.05.2024, 16:58
Für mich haben auch Alt-Auflagen ausgereicht. Ich hatte meinen Aktenvortrag im Zivilrecht, der Grüneberv war 1 Jahr alt, StGB und StPO Kommentar waren 3 Jahre alt.
Ich fand es sehr praktisch, 2-3 Definition für den Vortrag rauszusuchen. Gerade für Begriffe, die man noch so ungefähr in Erinnerung hat, aber wo einem dann der genaue Wortlaut/die genaue Definition entfallen ist (Verkehrssicherungspflicht, Herausforderungsfälle, oder sowas).
Die aktuellsten Urteile braucht man mMn für den Vortrag nicht.
Ich fand es sehr praktisch, 2-3 Definition für den Vortrag rauszusuchen. Gerade für Begriffe, die man noch so ungefähr in Erinnerung hat, aber wo einem dann der genaue Wortlaut/die genaue Definition entfallen ist (Verkehrssicherungspflicht, Herausforderungsfälle, oder sowas).
Die aktuellsten Urteile braucht man mMn für den Vortrag nicht.
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Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von TontonUchiha - 26.05.2024, 19:38
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von E-135 - 26.05.2024, 20:16
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von TontonUchiha - 26.05.2024, 21:51
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von Berlin2023 - 27.05.2024, 08:06
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von g3rn3gr0s - 27.05.2024, 08:06
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von Lost_inPages - 27.05.2024, 09:35
RE: Braucht man für die Mündliche wirklich Kommentare? - von Heyyho - 30.05.2024, 16:58