29.05.2024, 12:52
(29.05.2024, 12:28)Praktiker schrieb:(29.05.2024, 12:25)Praktiker schrieb: Das ist vor allem für Versetzungsbewerber wichtig, die schon A14 sind - wer dagegen A15 ist, kann sich schon nicht darauf bewerben, weil die entsprechende Stelle fehlt.
Ob Du sofort neu verbeamtet würdest, vorausgesetzt Du bringst die Voraussetzungen mit, ergibt sich daraus nicht - das musst Du erfragen.
Achso, und wenn neu verbeamtet, dann ist es zunächst A13 - das Eingangsamt kann normalerweise nicht übersprungen werden, und bis zur Beförderung gibt es Wartezeiten.
Vielen Dank für die ganzen Informationen die du hier im Forum mit uns teilst. Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber auch für mich ist das eine neue Information.
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