29.05.2024, 12:19
Hallo, ich habe eine Stellenanzeige gefunden und würde mich gerne dort bewerben. Es geht um eine Stelle in einem Ministerium.
Hinsichtlich der Besoldung wurde die Angabe "Besoldung bis A 14 bzw. E 14 TV" gemacht.
Ich habe mich nun gefragt, ob "bis" dahingehend zu verstehen ist, dass auch eine Besoldung nach A 13/ E 13 TV erfolgen kann? Wenn ja, woran wird das festgemacht.
Zudem frage ich mich, ob am Anfang der Tätigkeit, also in der Probezeit, eine Verbeamtung noch nicht stattfindet, sodass nach E 14 TV bezahlt wird und später nach der Probezeit die Verbeamtung und A 14 eintritt. Oder kann man direkt am Anfang schon verbeamtet werden und A 14 verlangen?
Ich danke bereits für die Antworten!
Hinsichtlich der Besoldung wurde die Angabe "Besoldung bis A 14 bzw. E 14 TV" gemacht.
Ich habe mich nun gefragt, ob "bis" dahingehend zu verstehen ist, dass auch eine Besoldung nach A 13/ E 13 TV erfolgen kann? Wenn ja, woran wird das festgemacht.
Zudem frage ich mich, ob am Anfang der Tätigkeit, also in der Probezeit, eine Verbeamtung noch nicht stattfindet, sodass nach E 14 TV bezahlt wird und später nach der Probezeit die Verbeamtung und A 14 eintritt. Oder kann man direkt am Anfang schon verbeamtet werden und A 14 verlangen?
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Nachrichten in diesem Thema
Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von RefHess2022 - 29.05.2024, 12:19
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RE: Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von Praktiker - 29.05.2024, 12:28
RE: Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von GPAMember - 29.05.2024, 12:52
RE: Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von Praktiker - 29.05.2024, 13:21
RE: Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von RefHess2022 - 29.05.2024, 13:27
RE: Stellenanzeige: "Vollzeit bis EG 14 TV/ bis A 14" - von Frieda - 30.05.2024, 14:05


