• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen
Antworten

 
Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.956
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
20.05.2024, 11:38
(19.05.2024, 21:19)JFBerlin schrieb:  
(19.05.2024, 19:43)Praktiker schrieb:  Eben: gebraucht hat er sie auf jeden Fall, und angesichts des falschen Alibis liegt der Vorsatz auf der Hand. So was kann man nicht durchgehen lassen, ich hätte es, als ich noch StA war, angeklagt. Wenn er wegen Restzweifeln freigesprochen wird, ist es auch kein Unglück. Übrigens zweifeln Strafrichter nicht so arg leicht...

Nur kurz zum weiteren Verständnis: Du würdest auch nicht wegen der Anfertigung einer Urkunde anklagen? Oder hättest du es trotzdem mit rein genommen und den Richter entscheiden lassen?

Ich hätte vermutlich in die Anklage beide Varianten - anfertigen und gebrauchen - reingenommen und geschaut, was sich in der Hauptverhandlung erweist. Wahrscheinlich hätte ich auch durchsucht, um den Vorsatz abzusichern und ggf. Beweismittel zur Herstellung aufzufinden. Bei den Geschwistersituationen ist ein bisschen das Risiko, dass jeder leugnet und im Übrigen das Zeugnis verweigert, sodass man am Ende nicht weiß, wer es war.

Aber vielleicht hätte ich auch geschrieben "legte in dem Wissen vor, dass er oder ein Dritter die Tickets dadurch verändert hatte, dass ...". Im Wesentlichen Ergebnis kann man dann ausführen, dass zumindest die Variante des Gebeauchens erfüllt ist.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Jaelli - 15.05.2024, 22:04
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 16.05.2024, 00:23
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Drin - 17.05.2024, 14:49
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 19.05.2024, 19:43
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 19.05.2024, 21:19
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 20.05.2024, 11:38


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus