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Enttäuscht vom Umgang mit Bewerbern
Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
15.05.2024, 17:46
Du hast eine deutlich zu hohe Erwartungshaltung. Eine Woche ist nichts, auch zwei Wochen noch nicht. Erst wenn du nach drei Wochen noch nichts gehört hast, kannst du davon ausgehen, dass das Interesse an dir wohl nicht sehr hoch ist. Aber auch dann kann es Gründe geben, warum man dir noch nicht geantwortet hat. Läuft evtl. die Bewerbungsfrist noch, wenn du dich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben hast? Letzte Woche war zudem Urlaubswoche für viele, teilweise zwei Wochen lang.
Selbst wenn nicht, haben Anwälte auch noch sehr viele andere Aufgaben, sodass sie nicht jede Bewerbung innerhalb von drei Tagen beantworten können. Fristabläufe, Mandantentermine, Gerichtstermine usw. - all das wirst du auch noch kennenlernen und dann mit Sicherheit verstehen, dass Fristsachen einer asap-Beantwortung von Bewerbungen vorgehen.

Mein Rat: Warte noch mindestens eine Woche ab und frage dann erst nach. Vermutlich gibt es eine nachvollziehbare Erklärung, warum man dir noch nicht nicht geantwortet hat. Und wie gesagt, schraube deine Erwartungshaltung zurück. Wenn du so an das Bewerbungsverfahren herangehst, dass du asap eine Antwort erwartest, wirst du noch sehr oft enttäuscht werden, falls es mit dieser Stelle nicht klappt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2024, 17:47 von Egal.)
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Enttäuscht vom Umgang mit Bewerbern - von LjpaKnecht3000 - 15.05.2024, 16:30
RE: Enttäuscht vom Umgang mit Bewerbern - von JFBerlin - 15.05.2024, 16:40
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