13.05.2024, 20:56
(12.05.2024, 22:21)Lucille schrieb: "Sehr geehrte Frau Richterin Müller" wäre die höfliche Anrede - selbstverständlich auch dann, wenn sie nicht (mehr) Proberichterin ist. Analog zu: "Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin".
Selbstverständlich nicht. Man kann natürlich machen, was man will, aber die korrekte Amtsbezeichnung ist es halt dann nicht. Und falls sie Vorsitzende Richterin ist, gleich zweimal nicht.
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Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Martha030 - 12.05.2024, 12:10
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Okt2022 - 12.05.2024, 13:36
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von MCT321 - 13.05.2024, 21:30
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Praktiker - 12.05.2024, 14:39
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Lucille - 12.05.2024, 22:21
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Praktiker - 13.05.2024, 20:56
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von SaroHess - 12.05.2024, 22:55
RE: Zivilstation - Richterin - Erste Kontaktaufnahme - von Gast112351235 - 14.05.2024, 00:02


