10.05.2024, 09:57
(09.05.2024, 21:45)Praktiker schrieb: Sachstand ist das Unstreitige, Streitstand das Streitiges. Also ähnlich Aktenvortrag.
Kläre vorher ab, ob Du auch in die Rechtslage einführen sollst, Hinweise geben und ggf. Fragen stellen. Das geht in der Praxis oft ineinander über.
Ah, ok. Also so ähnlich wie ein Tatbestand?
Wir in Bayern haben keinen Aktenvortrag in den Examina, daher kann ich mir leider nichts darunter vorstellen :/
Nachrichten in diesem Thema
Einführung in Sach- und Streitstand Referendariat - von Kaufvertrag433 - 07.05.2024, 20:16
RE: Einführung in Sach- und Streitstand Referendariat - von Praktiker - 09.05.2024, 21:45
RE: Einführung in Sach- und Streitstand Referendariat - von Kaufvertrag433 - 10.05.2024, 09:57
RE: Einführung in Sach- und Streitstand Referendariat - von Praktiker - 13.05.2024, 23:07