02.05.2024, 21:43
"Jedes Gehalt" ist gut... Wo Referendare verbeamtet sind, wird natürlich zum Monatsanfang besoldet und nicht rückwirkend, weil es gerade kein Gehalt ist sondern Alimentation.
Bei Unterhaltsbeihilfe wird es vielfach ebenso sein, da müsste man aber ins Landesrecht schauen.
Eine ganz andere Frage ist, ob es beim ersten Mal gleich klappt.
Bei Unterhaltsbeihilfe wird es vielfach ebenso sein, da müsste man aber ins Landesrecht schauen.
Eine ganz andere Frage ist, ob es beim ersten Mal gleich klappt.
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Zeitpunkt der Vergütung - von mersa - 02.05.2024, 20:10
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von wundertüte - 02.05.2024, 20:16
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von Praktiker - 02.05.2024, 21:43
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von marls - 02.05.2024, 21:44
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von Joko - 06.05.2024, 08:51
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von Staatsfeind #1 - 10.05.2024, 20:08
RE: Zeitpunkt der Vergütung - von MagisterIuris - 11.05.2024, 00:39