30.04.2024, 08:24
(30.04.2024, 05:50)Homer S. schrieb:(29.04.2024, 20:56)Praktiker schrieb:(29.04.2024, 17:10)Homer S. schrieb:(29.04.2024, 17:00)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich habe eine Frage zum Thema Veröffentlichungen als Richter.
Bedarf es einer Genehmigung des Dienstherren oder einer Nebentätigkeitsanzeige, wenn man als Richter nebenher in Fachzeitschriften (JuS usw) Fachpublikationen veröffentlichen will?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
Liebe Grüße
Anzeige ja, Genehmigung nein (bei Veröffentlichung in nicht-dienstlicher Eigenschaft) für NRW: § 51 I Nr. 2 LBG NRW (iVm 2 LRiStaG)
Zudem bedenken: Honorar versteuern und Umsatzsteuer in Steuererklärung angeben
... wobei Du für Umsatzsteuer sehr viel veröffentlichen oder noch andere Umsätze haben musst ...
Stimmt grundsätzlich. Aber du musst einmal zum Kleinunternehmer optieren, ansonsten wird die USt fällig, und wennn es nur 3,30 € sind...
Einmal im Jahr muss man hier auch die Höhe aller Nebeneinnahmen angeben, wobei das glaube ich eher wichtig für die Nebeneinmahmen aus anderen Tätigkeiten im ÖD ist, da diese ja ab circa 11k auf das Gehalt angerechnet werden.
Man muss aber schon sehr viel veröffentlichen, damit eine nachhaltige Tätigkeit iSd UStG gegeben ist.
Und wer nur in Einzelfällen veröffentlicht, braucht in NRW nach 7 Abs. 2 NtV auch keine Anzeige der Tätigkeit (wohl aber der Vergütung) zu machen
Nachrichten in diesem Thema
Veröffentlichungen als Richter - von JuraLiebhaber - 29.04.2024, 17:00
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 29.04.2024, 17:10
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Praktiker - 29.04.2024, 20:56
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 30.04.2024, 05:50
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Drin - 30.04.2024, 08:24
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 30.04.2024, 15:20
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Praktiker - 30.04.2024, 20:29
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Adlatus - 29.04.2024, 21:43