29.04.2024, 21:43
(29.04.2024, 17:10)Homer S. schrieb:(29.04.2024, 17:00)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich habe eine Frage zum Thema Veröffentlichungen als Richter.
Bedarf es einer Genehmigung des Dienstherren oder einer Nebentätigkeitsanzeige, wenn man als Richter nebenher in Fachzeitschriften (JuS usw) Fachpublikationen veröffentlichen will?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
Liebe Grüße
Anzeige ja, Genehmigung nein (bei Veröffentlichung in nicht-dienstlicher Eigenschaft) für NRW: § 51 I Nr. 2 LBG NRW (iVm 2 LRiStaG)
Zudem bedenken: Honorar versteuern und Umsatzsteuer in Steuererklärung angeben
Zumindest in einigen Ländern musst auch jährlich zu einem bestimmten Stichtag erklären, welche Einnahmen du aus deiner Nebentätigkeit erzielt hast.
Nachrichten in diesem Thema
Veröffentlichungen als Richter - von JuraLiebhaber - 29.04.2024, 17:00
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 29.04.2024, 17:10
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Praktiker - 29.04.2024, 20:56
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 30.04.2024, 05:50
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Drin - 30.04.2024, 08:24
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Homer S. - 30.04.2024, 15:20
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Praktiker - 30.04.2024, 20:29
RE: Veröffentlichungen als Richter - von Adlatus - 29.04.2024, 21:43