Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
29.04.2024, 17:10
(29.04.2024, 17:00)JuraLiebhaber schrieb: Liebe Forumsgemeinde,
Ich habe eine Frage zum Thema Veröffentlichungen als Richter.
Bedarf es einer Genehmigung des Dienstherren oder einer Nebentätigkeitsanzeige, wenn man als Richter nebenher in Fachzeitschriften (JuS usw) Fachpublikationen veröffentlichen will?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
Liebe Grüße
Anzeige ja, Genehmigung nein (bei Veröffentlichung in nicht-dienstlicher Eigenschaft) für NRW: § 51 I Nr. 2 LBG NRW (iVm 2 LRiStaG)
Zudem bedenken: Honorar versteuern und Umsatzsteuer in Steuererklärung angeben

Nachrichten in diesem Thema
Veröffentlichungen als Richter - von JuraLiebhaber - 29.04.2024, 17:00
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