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Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.068
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
28.04.2024, 08:15
Du musst schon die Begriffe auseinanderhalten:

Vollmacht = Vertretung = fremdes Recht in fremdem Namen geltend machen (Anwalt, Eltern, ...)

Ermächtigung o.ä. = Prozessstandschaft = fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen 

Abtretung = Forderungsinhaber = Aktivlegitimation = eigenes Recht im eigenen Namen geltend machen.

Bei Abtretung nach Rechtshängigkeit stellt sich die Frage: soll der Neugläubiger neu klagen müssen und die alte Klage wird unbegründet? Nein, bleibt ohne Einfluss, Altgläubiger klagt weiter in Prozessstandschaft das nun für ihn fremde Recht ein, muss aber den Antrag ändern (Zahlung an Neugläubiger).

Ist das so verständlich?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.04.2024, 08:16 von Praktiker.)
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Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 08:34
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 08:53
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 09:08
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 10:59
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Praktiker - 28.04.2024, 08:15


 

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