24.04.2024, 09:08
(24.04.2024, 08:53)Konova schrieb: Ja die Klage des Zessionars bei Abtretung vor Klageerhebung hat nichts mit Prozesssandschaft zu tun. Die Frage stellt sich nur bei einer Klage des Zedenten nach Abtretung.
Bei Abtretung nach Rechtshängigkeit greift 265 ZPO
Danke dir! Die Prozessstandschaft würde dann aber wieder relevant werden, wenn wir zB eine Ermächtigung/Vollmacht haben für die Geltendmachung des Anspruchs im Prozess?
Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 08:34
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 08:53
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 09:08
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 10:59
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Praktiker - 28.04.2024, 08:15