23.04.2024, 14:19
(23.04.2024, 07:10)Noname1211 schrieb: Individualarbeitsrecht ist alles, was das individuelle Rechtsverhältnis zwischen AN und AG betrifft, im wesentlichen das Bestehen eines Arbeitsvertrages und von Ansprüchen aus dem Vertrag oder höheren Rechtsquellen, oft auf Schadensersatz in irgendeiner Form. Kollektives Arbeitsrecht ist alles was die Arbeitnehmer als Kollektiv betrifft - entweder als Betriebspartei oder Tarifpartei. Hier geht es zum Beispiel um das Verhältnis zwischen AG und Betriebsrat oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Fragen können hier sein, ob eine Betriebsvereinbarung wirksam ist, der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte oder Initiativrechte gegenüber dem Arbeitgeber hat usw…
In der Mündlichen in NRW gibt es fast nur Individualarbeitsrecht, das ist auch deutlich zugänglicher und näher an dem bekannten Zivilrecht. Es können mal Bezüge zum kollektiven AR auftauchen, z.B. ob im Rahmen einer Kündigung der Betriebsrat angehört wurde (z.B. was der AG dem BR alles mitteilen muss).
Beschäftige dich (in Grundzügen) mit Arbeitnehmerbegriff, AGB Kontrolle (die muss sauber sitzen) Schadensersatz, Aufwendungsersatz (analog), Befristung, Urlaub, ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und Aufhebungsverträgen und ggfls. einem Blick ins AGG.
Hol dir das Vortragsskript zum Arbeitsrecht und schau dir die Beispielvorträge des LJPA an, es ist ein dankbares Rechtsgebiet. Ich hatte trotz AR-Vortrag keinen Arbeitsrechtler in meiner Mündlichen, bei der Kommission liegt also häufig kein vertieftes Wissen vor.
Vielen Dank für deine Rückmeldung!
Welches Vortragsskript genau meinst du? Will sichergehen, dass ich mir das richtige hole

Nachrichten in diesem Thema
Vortrag auch Kollektivarbeitsrecht in NRW? - von Questioner - 17.04.2024, 19:10
RE: Vortrag auch Kollektivarbeitsrecht in NRW? - von Noname1211 - 23.04.2024, 07:10
RE: Vortrag auch Kollektivarbeitsrecht in NRW? - von Questioner - 23.04.2024, 14:19