21.04.2024, 12:02
(21.04.2024, 11:29)Friedman schrieb: Beinahe jede Zuwendung ist Lohn, die nicht ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegt. Viel spricht bei einer Berufshaftpflicht dafür, dass es sich bei der Übernahme durch den AG teilweise um Lohn handelt, da sie auch deinem wirtschaftlichen Interesse dient und du als RA gesetzlich verpflichtet bist, eine einschlägige Versicherung abzuschließen. Das kann dein AG aber auch einfach gebührenfrei per Anrufungsauskunft mit dem FA abklären.
Es ist bereits finanzgerichtlich geklärt, dass das Lohn ist. Wenn der Arbeitgeber das trotzdem bezahlt, übernimmt er vermutlich die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf.
Vom Lohn abziehen kenne ich nicht, aber auf's Brutto oben drauf (damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden) ist in vielen Kanzleien ein gängiger Weg.
Da der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Kosten der Berufshaftpflicht seiner angestellten Anwälte zu zahlen, kann er vereinbaren, was er möchte. Wenn er den Beitrag vom Brutto abziehen möchte, finde ich das zwar ungewöhnlich, er kann es aber machen. Als Gehaltsumwandlung kommt es für dich voraussichtlich immer noch besser, als wenn du es aus deinem Netto zahlst.
Nachrichten in diesem Thema
Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 19.04.2024, 12:36
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Hans123 - 21.04.2024, 10:11
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Noname1211 - 21.04.2024, 11:14
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Friedman - 21.04.2024, 11:29
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Egal_ - 21.04.2024, 12:02
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 21.04.2024, 14:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Äfes - 22.04.2024, 13:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von ALTER MANN - 22.04.2024, 14:16









