21.04.2024, 11:29
Beinahe jede Zuwendung ist Lohn, die nicht ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegt. Viel spricht bei einer Berufshaftpflicht dafür, dass es sich bei der Übernahme durch den AG teilweise um Lohn handelt, da sie auch deinem wirtschaftlichen Interesse dient und du als RA gesetzlich verpflichtet bist, eine einschlägige Versicherung abzuschließen. Das kann dein AG aber auch einfach gebührenfrei per Anrufungsauskunft mit dem FA abklären.
Nachrichten in diesem Thema
Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 19.04.2024, 12:36
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Hans123 - 21.04.2024, 10:11
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Noname1211 - 21.04.2024, 11:14
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Friedman - 21.04.2024, 11:29
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Egal_ - 21.04.2024, 12:02
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 21.04.2024, 14:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Äfes - 22.04.2024, 13:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von ALTER MANN - 22.04.2024, 14:16









