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Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden
Ferda
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
21.04.2024, 09:53
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, dir mir auch eine längere Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe diesbezüglich auch schon mit Kollegen gesprochen, die keine Antwort parat hatten. Es sieht so aus, als müssten meine Eltern in einer privaten Sache Klage erheben. Ich würde nun gerne meine Eltern vertreten, aber nicht den Briefkopf der Kanzlei benutzen, die Kanzlei also außen vor lassen. Kann ich das? Und kann ich dann auch Anwaltskosten ersetzt verlangen?

Zur Info: Ich bin zugelassener RA und arbeite in einer Großkanzlei. Dort wurde für mich auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Danke bereits vorab!
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Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 09:53
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Quasinon - 21.04.2024, 09:57
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 11:19
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Patenter Gast - 21.04.2024, 12:41
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