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Referendariat trotz psychischer Krankheiten
wundertüte
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 4
Registriert seit: Apr 2023
#10
20.04.2024, 13:42
(19.04.2024, 17:35)Antiaust schrieb:  
(19.04.2024, 10:39)wundertüte schrieb:  Das kann man leider sehr wohl so sagen. Mit psychischen Erkrankungen verbeamtet zu werden ist hochgradig unwahrscheinlich. Eine Schizophrenie, die als schwere psychische Erkrankung gilt, ist da das Beispiel, das überall als beispielhafter Ausschlussgrund angegeben wird. Natürlich liegt die Entscheidung letztlich beim Amtsarzt, aber wieso sollte man jemandem Illusionen machen?

Ich habe selbst ADS und mich durchaus mit dem Thema befasst. Mit ADS zB bekommt man noch nicht mal ne BU, wieso sollte der Staat einen verbeamten? Aus deren Sicht gilt man mit ADS als dauerhaft therapiebedürftig, teuer und im Übrigen ist nicht absehbar, wie sich die langfristige Einnahme von Medikamenten auf den Körper auswirkt. Das kombiniert mit ner Schizophrenie-Diagnose ist nicht gerade attraktiv für den Staat.

@antiaust: Nur weil aus meiner Sicht die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass der Anwaltsberuf für dich nicht möglich ist.
Ich zitiere den Kommentar zur 7 BRAO bzgl. "geistiger Schwäche" (sorry, den Namen hab ich mir nicht ausgedacht...)

"Eine Schwäche der geistigen Kräfte liegt jedenfalls vor, wenn der Bewerber an einer Geisteskrankheit im technischen Sinne leidet, die ihn nach § 20 StGB schuldunfähig machen oder nach § 1896 BGB die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen würde. Solche Erkrankungen werden den Bewerber regelmäßig außer Stande setzen, den Beruf des Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Nach § 7 Nr. 7 BRAO kann die Zulassung auch zu versagen sein, wenn bei einem Bewerber keine Geisteskrankheit im technischen Sinne, sondern eine andere Schwäche der geistigen Kräfte vorliegt, die ihn ebenso wie eine Geisteskrankheit an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Berufs hindert. Die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, in eigenen Angelegenheiten besonnen zu reagieren, bedeutet zwar noch nicht, dass er auch fremde Rechtsangelegenheiten nicht mehr ordnungsgemäß besorgen kann. Die Schwelle zu Berufsunfähigkeit ist aber überschritten, wenn seine übertriebene Erregbarkeit es dem Bewerber nicht mehr erlaubt, mit Mandanten, Verfahrensbeteiligten und Gerichten so umzugehen, wie dies ein geordneter Geschäftsbetrieb erfordert. Zu denken ist auch an depressive Verstimmungen, die dem Bewerber jeglichen Antrieb nehmen und ihn so ungewollt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Vernachlässigung seiner beruflichen Pflichten führen. Auch partielle Ausfälle können ausreichen. Solche Gesundheitsstörungen sind schwer abzugrenzen; ihre Folgen auf die Ausübung des Anwaltsberufs sind schwer abzusehen. Deshalb ist hier eine eingehende Begutachtung erforderlich und Zurückhaltung geboten."
(Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Auflage 2020, 2. Geisteskrankheit)

Ich drücke dir jedenfalls die Daumen fürs Referendariat und kann dir nur empfehlen, dich nicht unterkriegen zu lassen und behalte stets im Kopf: Es ist deine Ausbildung. Wenn für dich eine vorgegebene Methode nicht passt, setz dich durch und zur Not biste halt mal krank. Das Referendariat ist auf neurodivergente Menschen nicht ausgelegt, was aber nicht heißt, dass es nicht für sie machbar ist, wenn man sie nicht versucht, in ein System zu quetschen, das für sie nicht geeignet ist.

Das Ref ist mir also erlaubt und der Anwaltsberuf auch? Verbeamten wollte ich mich sowieso nicht😅. Und gibt es sonst welche Alternativen für eine BU? Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Aus Erfahrung kann ich dir sagen: BU kriegste nicht. Das ist in der Theorie zwar immer alles ganz toll, dass man psychische Krankheiten ausschließen kann (wenn die Versicherung mitmacht), aber da es für die Medikamente wie gesagt keine Langzeitstudien gibt, die sicher nachweisen, dass es keine Spätfolgen durch die Amphetamineinnahme gibt, macht da keine Versicherung mit, weil es müsste letztlich alles ausgeschlossen werden. Wir könnten ja alles mögliche durch die Medikamente bekommen, das uns berufsunfähig machen lässt. Versuchen kannst Du es natürlich, aber große Hoffnungen würde ich da nicht reinstecken.
Ich habe eine Unfallversicherung wenigstens, die zwar auch recht teuer ist (man ist als ADSler ja durchaus unfallträchtiger :D ), aber wenigstens deckt das einen Teil ab...

Das Ref ist dir auf jeden Fall erlaubt, mich hat keiner nach meiner Diagnose gefragt, bin sogar verbeamtet auf Widerruf (aber nur fürs Ref, weil man da nicht zum Arzt musste). Für den Anwaltsberuf kann ich dir natürlich keine Garantie geben, bin selbst noch im Ref. Rein persönlich sehe ich nach Lesen des Kommentars da aber keine Probleme.
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Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Antiaust - 18.04.2024, 12:53
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von wundertüte - 18.04.2024, 17:38
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Praktiker - 18.04.2024, 22:41
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Rewi - 19.04.2024, 11:58
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von wundertüte - 19.04.2024, 10:39
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Antiaust - 19.04.2024, 17:35
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von wundertüte - 20.04.2024, 13:42
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RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Antiaust - 19.04.2024, 17:48
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von Praktiker - 20.04.2024, 08:29
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von marls - 21.04.2024, 14:03
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von hyaene_mit_hut - 23.04.2024, 20:25
RE: Referendariat trotz psychischer Krankheiten - von hyaene_mit_hut - 23.04.2024, 20:26


 

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