19.04.2024, 12:36
Hallo Freunde!
Ich werde den Arbeitgeber wechseln. Dass die Beiträge zur Berufshaftpflicht durch den Arbeitgeber übernommen werden ist klar und das ist auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Die Kanzleien, mit denen ich derzeit in Kontakt stehe, sagen mir aber nun, dass dies vom Lohn abgezogen würde. Eine kurze Recherche bringt zutage, dass laut BFH jedenfalls die "Mindestdeckung" lohnsteuerpflichtig ist (wird also "geteilt"; was darüber geht, ist lohnsteuerfrei). Scheint also erstmal zu stimmen.
Das ist mir so aber neu. Vielleicht verstehe ich da etwas falsch oder meine jetzige Kanzlei macht da irgendetwas falsch...
Wenn ich auf meine jetzigen Monatslohnabrechnungen schaue, taucht das dort nirgends auf. Beim Blick auf die "Jahresabrechnung" ist mir dann aber aufgefallen, dass mein Bruttojahresarbeitslohn dort höher ausfällt als das, was ich vertraglich verdiene. Sind darin etwa die Beiträge zur Berufshaftpflicht inkludiert? Leider steht es dort nicht, was dies alles beinhaltet.
Ich frage deshalb, weil ich sichergehen will, dass von meinem Monatslohn (in der neuen Kanzlei) nicht auf einmal mehrere hundert Euro Beitragszahlung zusätzlich als Lohn versteuert werden.
Beste Grüße
Ich werde den Arbeitgeber wechseln. Dass die Beiträge zur Berufshaftpflicht durch den Arbeitgeber übernommen werden ist klar und das ist auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Die Kanzleien, mit denen ich derzeit in Kontakt stehe, sagen mir aber nun, dass dies vom Lohn abgezogen würde. Eine kurze Recherche bringt zutage, dass laut BFH jedenfalls die "Mindestdeckung" lohnsteuerpflichtig ist (wird also "geteilt"; was darüber geht, ist lohnsteuerfrei). Scheint also erstmal zu stimmen.
Das ist mir so aber neu. Vielleicht verstehe ich da etwas falsch oder meine jetzige Kanzlei macht da irgendetwas falsch...
Wenn ich auf meine jetzigen Monatslohnabrechnungen schaue, taucht das dort nirgends auf. Beim Blick auf die "Jahresabrechnung" ist mir dann aber aufgefallen, dass mein Bruttojahresarbeitslohn dort höher ausfällt als das, was ich vertraglich verdiene. Sind darin etwa die Beiträge zur Berufshaftpflicht inkludiert? Leider steht es dort nicht, was dies alles beinhaltet.
Ich frage deshalb, weil ich sichergehen will, dass von meinem Monatslohn (in der neuen Kanzlei) nicht auf einmal mehrere hundert Euro Beitragszahlung zusätzlich als Lohn versteuert werden.
Beste Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 19.04.2024, 12:36
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Hans123 - 21.04.2024, 10:11
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Noname1211 - 21.04.2024, 11:14
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Friedman - 21.04.2024, 11:29
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Egal - 21.04.2024, 12:02
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Pasch - 21.04.2024, 14:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von Äfes - 22.04.2024, 13:47
RE: Beitrag zur Berufshaftpflicht durch Arbeitgeber = Lohn? - von ALTER MANN - 22.04.2024, 14:16